| Schutz gegen direktes Berühren |
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1. Vollständiger Schutz Ein vollständiger Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile darf in allen Fällen angewendet werden und wird sichergestellt durch: - Isolierung aktiver Teile - Abdeckung oder Umhüllung
2. Teilweiser Schutz Ein teilweiser Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile darf nur angewendet werden, sofern die Normen dies ausdrücklich gestatten. Dieser teilweise Schutz kann sichergestellt werden durch: - Hindernisse - Abstand
3. Zusätzlicher Schutz durch RCD-Schutzeinrichtung Fehlerschutzschutz-Einrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von I˄N < 30mA ermöglichen einen zusätzlichen Schutz bei direktem Berühren aktiver Teile. Die Verwendung als alleinigen Schutz ist nicht zulässig; die übrigen Vorschriften werden dadurch nicht eingeschränkt.
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Michael Tschendel
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